1. Buchungsanfrage und Buchung
1.1 Jegliche Buchungsanfrage ist eine unverbindliche Anfrage an das Schullandheim Wartaweil gGmbH. Im Anschluss an die Buchungsanfrage nehmen wir direkten Kontakt mit dem/ der Anfragenden auf.
1.2 Die Buchungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Zweck des Aufenthaltes, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Alters.
1.3 Die Buchungsanfrage wird mit der Buchungsbestätigung unmittelbar für beide Seiten verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen zur Buchungsbestätigung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
1.4 Für die Wahrung der Schriftform genügt in jedem Falle die Übermittlung per Brief oder E-Mail.
1.5 Falls keine anderen Anreise- oderAbreisevereinbarungen schriftlich getroffen wurden, gelten unsere in der Tabelle aufgeführten Nutzungszeiten.
Check-in | Check-in | Check-out | Check-out | |
Tagungsraum | Zimmer | Tagungsraum | Zimmer * | |
Montag | ab 9:30 Uhr | ab 14:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | bis 9:00 Uhr |
Mittwoch | ab 10:00 Uhr | ab 14:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | bis 9:00 Uhr |
Freitag | ab 15:00 Uhr | ab 14:00 Uhr | bis 9:00 Uhr | bis 9:00 Uhr |
Samstag | ab 16:00 Uhr | ab 12:00 Uhr | bis 15:00 Uhr | bis 9:00 Uhr |
Sonntag | ab 16:00 Uhr | ab 12:00 Uhr | bis 15:00 Uhr | bis 9:00 Uhr |
* Menschen mit Behinderung stehen die Zimmer am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
1.6 Hat eine Dritte Person für den Gast gebucht, haftet er dem Schullandheim Wartaweil gGmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner/-in für alle Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag.
2. Fälligkeit, Vorauszahlung und Verzug; Erfüllungsort
2.1 Die Kosten für die gebuchten Leistungen sind spätestens bei der Anreise vollständig fällig. Im Anschluss an Ihren Aufenthalt erhalten Sie eine Gesamtabrechnung zugesandt, die Sie innerhalb von 14 Tagen überweisen. Das Schullandheim Wartaweil gGmbH ist zudem berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Anzahlung in Höhe von zehn Prozent des Reisepreises zu verlangen. Abweichend hiervon leisten Schulen keine Anzahlung.
2.2 Sollte nach Eintritt der Fälligkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Zahlungsverzug des Gastes eintreten, ist das Schullandheim Wartaweil gGmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Schullandheim Wartaweil bleibt der Nachweis eines höheren Schadens bzw. die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von fünf Euro an das Schullandheim Wartaweil zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.
2.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wartaweil gemeinnützige GmbH, Schullandheim, Bildungs- und Begegnungsstätte, Wartaweil 45, 82211 Herrsching
3. Stornierung und Rücktritt
3.1 Der Reiseteilnehmer, die -teilnehmerin kann vor Reisebeginn vom Buchungsvertrag zurücktreten. Die Stornierung bedarf der schriftlichen Form als Brief oder E-Mail. Im Falle eines Rücktritts kann das Schullandheim Wartaweil gGmbH Stornogebühren verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird entsprechend der Nähe des Rücktrittzeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
3.2 Bei einem Rücktritt vom Vertrag bis zu 3 Monate vor Anreise werden 10% des Reisepreises fällig,
ab 3 Monaten vor Anreise werden 20%,
ab 2 Monaten vor Anreise 50%,
ab 4 Wochen und bei Nichtanreise 80%.
Bei vorzeitiger Abreise werden 100% des Aufenthaltes fällig.
3.3 Eine einmalige, kostenfreie Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10 Prozent der Gesamtgruppengröße ist bis 1 Monat vor dem Ankunftstermin möglich. Danach fallen die unter 3.2 genannten Stornogebühren an.
3.4 Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.
3.5 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!
3.6 Die Wartaweil gGmbH ist berechtigt gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis acht Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage bzw. dem schriftlichen Buchungsvertrag zurückzutreten.
3.7 Die Wartaweil gGmbH ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Hierzu zählt insbesondere
- wenn eine gemäß Ziffer 2.1. verlangte Anzahlung nach verstreichen einer festgelegten Frist nicht geleistet wird; - wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden; - wenn höhere Gewalt oder andere vom Schullandheim Wartaweil nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- wenn es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungs-leistung die Sicherheit der Gäste oder das Ansehen des Schullandheim Wartaweil in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte; - wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Zwecks, gebucht werden.
4. Preise
Es gelten die zwischen dem Gast und dem Schullandheim Wartaweil gGmbH vereinbarten Preise. Stehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für den vom Gast gebuchten Zeitraum noch nicht fest, so gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 315 BGB die Preise, welche das Schullandheim Wartaweil gGmbH nachträglich für den entsprechenden Buchungszeitraum und die gebuchte Leistung festlegt. Bitte beachten Sie, dass die bei Reiseantritt gültige Preisliste zur Anwendung kommt. Diese finden Sie immer aktuell unter www.wartaweil.de.
Das Schullandheim Wartaweil gGmbH veröffentlicht spätestens zu Jahresbeginn die gültige Preisliste auf ihrer Homepage. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn mehr als drei Monate liegen.
5. Haftung
5.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter/-innen eingeschlossen). Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet dieser dem Schullandheim Wartaweil gGmbH neben dem Gast als Gesamtschuldner/-in für diese Verpflichtungen im gleichen Umfang.
5.2 Für die Haftung des Schullandheim Wartaweil für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen gelten die §§ 701 f. BGB.
5.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Schullandheims Wartaweil befinden, haftet das Schullandheim Wartaweil nicht, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Schullandheim Wartaweil oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Stand: Dezember 2023